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Immobilienmediation - Aufteilung eines Hauses

Die Aufteilung des Hauses stellt leider sehr oft das größte Problem dar, wenn die Eigentümer nicht mehr miteinander unter dem gleichen Dach leben möchten. Ein Haus lässt sich nun mal nicht auseinander schneiden. Soll einer der Eigentümer ausbezahlt werden, stellt sich die Frage nach dem Wert des Hauses. Möglicherweise ist ein Kredit notwendig, um diese Auszahlung zu leisten. Das Haus ist möglicherweise für Einen zu groß und muss umgebaut werden.

Findet keine Einigung statt, muss das Haus verkauft werden, und beide Eigentümer haben verloren.

Gerade weil die Aufteilung nicht mathematisch lösbar ist, kann hier eine Mediation helfen, die Problemlagen genau zu analysieren, die jeweiligen Bedürfnisse zu erkennen, und eine Lösung zu entwickeln, bei der keiner der Eigentümer verliert.

Aufteilung eines Hauses

- Was tun, wenn das gemeinsame Haus aufgegeben werden soll?

- Wenn die Erben sich nicht einigen können, wer darin wohnen, wie er die anderen Geschwister auszahlen soll?

- Wenn Partnerschaften zerbrechen und das Haus verkauft werden soll?

- Wie soll das Haus geteilt werden?

Oftmals ist die Aufteilung eines Hauses eines der schwierigsten Probleme, wenn die Partnerschaft auseinander gebrochen ist, oder die Geschwister sich auf eine Aufteilung des geerbten Hauses einigen müssen. Weil ein Haus für ganz bestimmte Wohnformen gebaut worden ist, kann es nicht geteilt werden,  so wie man einen Laib Brot auseinander schneidet.

Es stellen sich die Fragen, ob jemand darin wohnen bleiben möchte, wie er die anderen ausbezahlen soll, ohne seine wirtschaftliche Existenz zu gefährden.

Die Auflösung eines Hauses ist aber nicht nur deswegen ein großes Problem, weil die Finanzierbarkeit selten einfach ist, sondern auch deswegen, weil es für den Lebensabschnitt steht, den man gemeinsam darin verbracht hat.

Mediation bietet hier die Möglichkeit, Lösungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Betroffenen gerechter wird.

Durch das Prinzip der Freiwilligkeit besteht für die Konfliktparteien jederzeit die Möglichkeit des Abbruchs der Mediation, und die anderen möglichen Wege der Konfliktbewältigung stehen weiterhin zur Verfügung.

Bei einer erfolgreichen Mediation kommen die Konfliktparteien durch die selbst entwickelte Lösung in die Lage, ihre bestehenden Verpflichtungen weiter zu erfüllen und die jeweilige Beziehung nach Ausräumung des Konfliktes weiter zu führen.

ERBE

Nicht erst, wenn das Erbe angetreten wird, ist eine Erbmediation sinnvoll.
Bereits zu Lebzeiten rechtzeitig vorzusorgen erspart den Hinterbliebenen oft viele Streitigkeiten.
Wenn sich Familien frühzeitig an einen Tisch setzen und regeln, wie das Vermögen aufgeteilt wird, trägt dies zur Sicherheit und zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei.

Wird eine frühzeitige Regelung versäumt, so können unerfüllte Erwartungen und Wünsche in Erbangelegenheiten die persönlichen Beziehungen zu Familienangehörigen enttäuschen und belasten. Unterschiedliche Sichtweisen zwischen den Generationen verstärken dabei manchmal die Konflikte. Die Erbschaftsmediation bietet die Möglichkeit zu einem fairen Interessenausgleich unter den Erben, die eigenverantwortlich ihr individuelles Konzept erarbeiten, in dem die Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden.

Das Ergebnis der Mediation ist eine Memorandum, das anschließend von einem externen Anwalt unterschriftsreif ausformuliert wird.

In der Mediation kann innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes mit einer Lösung gerechnet werden, die langfristig tragfähig ist und einen langwierigen Rechtsstreit bei gleichzeitiger Erhaltung des Familienfriedens vermeidet..